Aargau muss Attraktivität als Wohnkanton steigern – FDP Aargau unterstützt rasche Umsetzung der beschlossenen Steuerstrategie

Die FDP Aargau begrüsst die zeitnahe Umsetzung der vom Grossen Rat verabschiedeten Steuerstrategie sehr. Damit wird mit weiteren Massnahmen auf das erklärte Ziel hingearbeitet, den Kanton für Privatpersonen als Wohnkanton steuerlich attraktiver zu machen. Die stufenweise Umsetzung zeugt von finanzpolitischer Weitsicht und ermöglicht die laufende Neubeurteilung anhand der eingetretenen Effekte. Die Senkung von Vermögenssteuer und die Erhöhung des Abzuges für Fremdbetreuungskosten sind die richtigen Hebel hierfür. Die FDP sieht die stetige Weiterentwicklung der Steuerattraktivität als Daueraufgabe des Regierungsrats und zählt darauf, dass diese auch nach Umsetzung der nun angedachten Reformschritte fortgeführt wird.

Die Senkung der Vermögenssteuern ist im Kontext mit der steigenden Steuerbelastung aufgrund von Anpassungen beim Eigenmietwert und dem Steuerwert von Immobilien zu betrachten. Die Thematik wurde 2022 vom Grossen Rat im Zusammenhang mit der Revision des Schätzungswesens beraten.

Mehreinnahmen an die Bevölkerung zurückgeben
Die entstehenden Mehreinnahmen von gegen 60 Millionen Franken werden mit den nun vorgeschlagenen Massnahmen den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zurückgegeben. Dies entspricht einer zentralen Forderung der FDP. Ohne das aktive Engagement und die entsprechenden Anträge der FDP-Fraktion bei der Beratung des Geschäfts zur besagten Revision des Schätzungswesens wären für Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer bereits 2024 höhere Steuern angefallen.

Gezielte Entlastung von Familien
Familien können im Kanton Aargau vergleichsweise geringe Abzüge für Fremdbetreuungskosten geltend machen. Diese Anpassung geht auf eine Motion von FDP-Parteipräsidentin Sabina Freiermuth und Fraktionspräsident Silvan Hilfiker im Grossen Rat zurück (Geschäft 22.340). Die Erhöhung dieser Abzüge auf neu 25'000 Franken ist richtig und sorgt für eine Entlastung von Familien, bei denen beide Elternteile berufstätig und die Kinder teilweise fremdbetreut sind. Ebenso ist sinnvoll, die Abzüge für Teilzeitpensen zu erhöhen und damit ein heute bei vielen Familien gängiges Lebensmodell steuerlich zu berücksichtigen.
 

Gabriel Lüthy, Grossrat, Ressortleiter Volkswirtschaft, Inneres und Justiz:
«Die FDP begrüsst die Steuergesetzrevision 2025 sehr. Der Regierungsrat schlägt wichtige, unter dem Strich saldoneutrale Anpassungen zur Entlastung von Eigenheimbesitzerinnen und -besitzern und Familien vor, wie sie von der freisinnigen Fraktion bereits verschiedentlich gefordert wurden. Die etappierte Umsetzung der Revision gibt die notwendige Flexibilität bei der weiteren Planung und Feinjustierung.»

Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident:
«Mit der Steuergesetzrevision 2025 begibt sich der Aargau auf den Weg hin zu einer verbesserten Standortattraktivität. Die FDP hat diese Schritte bisher mitgeprägt und unterstützt und wird dies auch weiterhin tun. Die Steuergesetzrevision 2025 ist ein wichtiger, aber sicher nicht der letzte Schritt auf dem Weg an die Spitze im interkantonalen Wettbewerb. Der Regierungsrat ist gefordert, hier weitere griffige Massnahmen zu entwickeln.»


Weitere Auskünfte:
Gabriel Lüthy, Grossrat, Ressortleiter Volkswirtschaft, Inneres und Justiz, Tel. 079 823 05 42
Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident, Tel. 079 469 75 32