FDP.Die Liberalen Aargau befürwortet Immobilienstrategie des Regierungsrats

Ablehnung und Abklärungsbedarf bei Finanzierungsvarianten der Immobilien

Die FDP Aargau begrüsst die Auslegeordnung zum Reformvorhaben Immobilien des Regierungsrates. Das Reformvorhaben entspricht in weiten Teilen einer liberalen Stossrichtung. Die FDP unterstützt deshalb in ihrer Anhörungsantwort die enthaltenen Grundsätze, nicht aber die bisher vorgeschlagenen beiden Finanzierungsvarianten für Immobilienvorhaben.

Die Geschäftsleitung der FDP Aargau hat sich intensiv mit dem vorgeschlagenen Reformvorhaben auseinandergesetzt. Sie anerkennt den aufgeführten Handlungsbedarf zur Realisierung der zukünftigen Bauprojekte. Sie wertet es als positiv, dass sich der Regierungsrat über die Nutzung und Finanzierung des Immobilienbestands Gedanken gemacht hat. Insbesondere die Konzentration auf Eigenbestand erscheint sinnvoll. Die FDP vermisst allerdings konkrete Aussagen betreffend die benötigte Bürofläche und fordert die Aufnahme der intern bereits vorhandenen Vorgaben in die Strategie.

Effizienz Ja – aber nicht immer ohne politische Mitwirkung

Die vom Regierungsrat angestrebte Überprüfung der Effizienz und Wirksamkeit der Beschlussfassung wird grundsätzlich begrüsst. Bei grossen Vorgaben sollen in Zukunft nur ein Ausgabenreferendum und entsprechend auch im politischen Mitwirkungsverfahren nur eine Anhörung durchgeführt werden. Die FDP Aargau fordert jedoch, dass der Grosse Rat Ausnahmen beschliessen kann, damit die politische Legitimierung jederzeit gegeben ist.

Alternative Finanzierungsvariante wird bevorzugt

FDP.Die Liberalen Aargau lehnt die Variante einer Finanzierungsgesellschaft entschieden ab, da diese keine erkennbaren Vorteile mit sich bringt. Vielmehr führt die vorgeschlagene Variante zu einer erhöhten Komplexität und mehr Bürokratie. Auch die zweite Variante einer Anpassung des Saldos der Finanzierungsrechnung unterstützt die FDP nicht. "Der Vorschlag kann in Spitzenjahren zu erheblichen Investitionen führen, ohne dass dabei eine Investitionsbremse vorhanden ist", erklärt Gabriel Lüthy, Grossrat und Ressortleiter Finanzen.

Basierend auf der zweiten Variante schlägt die FDP daher eine dritte Variante mit einer Vorgabe des Selbstfinanzierungsgrades von im Durchschnitt mindestens 100% über eine Dauer von beispielsweise fünf oder sieben Jahren vor. Der Regierungsrat soll die Auswirkungen einer solchen Variante einer "doppelten Schuldenbremse" aufzeigen. "Wir brauchen Handlungsfreiheit, müssen aber ein Korrekturinstrument einbauen", meint Lukas Pfisterer, Grossrat und Parteiprädient. Weiter müssen alle Vorhaben gleichbehandelt werden. Eine Unterscheidung von Vorhaben über beziehungsweise unter Kosten von 20 Mio. Franken unterstützt die FDP nicht. Generell dürfen die Varianten nicht dazu führen, dass die Schuldenbremse und das Submissionsrecht ausgehebelt werden.

 

 

Weitere Auskünfte:

Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Fraktionspräsidentin, Tel. 079 333 51 78

Gabriel Lüthy, Grossrat, Ressortleiter Finanzen, Tel. 079 823 05 42